Ferienjobs fuer Schueler und Studenten
Befristete Ferienbeschäftigungen
Ferienjobs liegen im Regelfall innerhalb der Zeitgrenzen von drei Monaten oder insgesamt 70 Arbeitstagen, sodass die Voraussetzungen fuer eine sozialversicherungsfreie zeitlich geringfuegige Beschäftigung in den meisten Fällen erfuellt sein duerften. Gemaess den Geringfuegigkeitsrichtlinien koennen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer in einer kurzfristigen Beschäftigung 3 Monate oder 70 Arbeitstage beschaeftigt sein. In die Berechnung der massgeblichen Zeitgrenzen sind alle Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen. Voraussetzung ist jeweils, dass keine berufsmaessige Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfuegigkeitsgrenze vorliegt. Die berufsmaessige Ausuebung eines Ferienjobs scheidet bei Schuelerinnen bzw. Schuelern regelmaessig aus, solange diese nicht aus der Schule entlassen sind. Bei Ferienbeschäftigungen beispielsweise zwischen Abitur und Studium ist eine berufsmaessige Beschäftigung stets zu prüfen.
Immatrikulierte Studierende
Studentinnen und Studenten, die an einer Hochschule, Fachhochschule oder Akademie immatrikuliert sind, sind grundsaetzlich sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass der Ferienjob in den Semesterferien ausgeübt wird.
Unfallversicherung
Fuer Schueler besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge hierfuer hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber aufzubringen. Auch fuer Studierende ist die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung zu beachten. Grundsaetzlich sind Ferienjobber wie Aushilfen zu behandeln. Die Arbeitsentgelte sind im Jahreslohnnachweis der Berufsgenossenschaft zu melden.