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Steuernews für Mandanten

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Neuester Monat: Juli 2026
8 Themen
01

Ferienjobs fuer Schueler und Studenten

Sozialversicherungspflicht von Schuelern bei Ferienjobs

02

Familienheimfahrten

Wann das Finanzamt mangels Belege schaetzen darf

03

Deutschland als Steuer-Vizeweltmeister

Nur in Belgien gibt es noch hoehere Abgabequoten

04

Jahressteuergesetz 2026

BMF legt Referentenentwurf vor

05

Steuerlich absetzbare Urlaubskosten

An welchen Urlaubskosten das Finanzamt beteiligt werden kann

06

International: Anrechnung auslaendischer Quellensteuern

Finanzgericht Berlin-Brandenburg bejaht Anrechnung auslaendischer Quellensteuern

07

Besondere Aufzeichnungspflichten bei haeuslichem Arbeitszimmer

Zeitnahe Aufzeichnungspflichten

08

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuerfreie Erwerbe innerhalb von Familien

Ferienjobs fuer Schueler und Studenten

Befristete Ferienbeschäftigungen
Ferienjobs liegen im Regelfall innerhalb der Zeitgrenzen von drei Monaten oder insgesamt 70 Arbeitstagen, sodass die Voraussetzungen fuer eine sozialversicherungsfreie zeitlich geringfuegige Beschäftigung in den meisten Fällen erfuellt sein duerften. Gemaess den Geringfuegigkeitsrichtlinien koennen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer in einer kurzfristigen Beschäftigung 3 Monate oder 70 Arbeitstage beschaeftigt sein. In die Berechnung der massgeblichen Zeitgrenzen sind alle Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen. Voraussetzung ist jeweils, dass keine berufsmaessige Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfuegigkeitsgrenze vorliegt. Die berufsmaessige Ausuebung eines Ferienjobs scheidet bei Schuelerinnen bzw. Schuelern regelmaessig aus, solange diese nicht aus der Schule entlassen sind. Bei Ferienbeschäftigungen beispielsweise zwischen Abitur und Studium ist eine berufsmaessige Beschäftigung stets zu prüfen.

Immatrikulierte Studierende
Studentinnen und Studenten, die an einer Hochschule, Fachhochschule oder Akademie immatrikuliert sind, sind grundsaetzlich sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass der Ferienjob in den Semesterferien ausgeübt wird.

Unfallversicherung
Fuer Schueler besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge hierfuer hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber aufzubringen. Auch fuer Studierende ist die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung zu beachten. Grundsaetzlich sind Ferienjobber wie Aushilfen zu behandeln. Die Arbeitsentgelte sind im Jahreslohnnachweis der Berufsgenossenschaft zu melden.

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